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Credit Spread
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engl. für Zinsmarge; 1. im "klassischen" Kreditgeschäft versteht man darunter den Unterschiedsbetrag zwischen dem Nominalzinsatz von Kreditgeschäften und den Refinanzierungskosten bzw. dem Referenzzinssatz. Die daraus resultierende Zinsmarge enthält immer auch eine Risikokomponente, die sich nach Einschätzung des Ausfallrisikos richtet.
2. Auf dem Zinsmarkt bezeichnet Credit Spread die Risikoprämie, die der Emittent dem Käufer als Versicherung zahlen muss, um das eingeschätzte Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Seiten des Emittenten abzudecken.
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