Zitierfähige Version
- Revision von Auszahlungsvoraussetzungen vom 03.06.2013 - 14:46
- Revision von Auszahlungsvoraussetzungen vom 03.06.2013 - 14:46
- Revision von Auszahlungsvoraussetzungen vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Auszahlungsvoraussetzungen vom 04.04.2011 - 13:19
- Revision von Auszahlungsvoraussetzungen vom 22.03.2011 - 15:17
Auszahlungsvoraussetzungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Nach Vorlage der Zusage oder Annahmeerklärung eines Darlehens sind die im Darlehensvertrag vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen vom Kreditnehmer zu erfüllen und von der Bank zu überprüfen. Aufgabe der Bank ist es, die formelle Richtigkeit, z.B. der ranggerechten Bestellung und Eintragung der Grundschuld, zu überprüfen. Vorliegen muss ferner die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und die unterschriebene Sicherungszweckerklärung sowie ggf. der Grundschuldbrief.
Neben der Vorlage der in der Zusage aufgeführten Unterlagen, wie z.B.
- Versicherungspolice, Abtretungserklärung, Abtretungsbestätigung für die Abtretung der Lebensversicherung,
- Sparurkunde, Verpfändungserklärung, ggf. Verpfändungsbestätigung für die Verpfändung eines Sparvertrages,
- letzter Kontoauszug des Bausparvertrages, Abtretungserklärung und Abtretungsbestätigung der Bausparkasse,
- aktueller Depotauszug, Verpfändungserklärung, ggf. Verpfändungsbestätigung für die Verpfändung von Depotwerten,
- Zustellungsvollmacht des Sicherungsgeber mit Wohnsitz im Ausland
- Bürgschaftserklärung, Einkommens- und Vermögensangaben des Bürgen bei Höchstbetragsbürgschaften
kommt bei Bauvorhaben der Bautenstandskontrolle große Bedeutung zu. Hier ist insbesondere darauf zu achten, dass ein aussagefähiger Bautenzustandsbericht einer als vertrauenswürdig bekannten Bauleitung vorliegt. Die Rechnungen sollten im Original vorgelegt werden. Die Übereinstimmung von Rechnung und Bautenstandsbericht ist von einem Mitarbeiter der Bank durch eine Objektbesichtigung zu überprüfen und mit dem Zahlungsplan abzugleichen. Der auszuzahlende Betrag muss dem Bautenstand entsprechen. Bei auftretenden Abweichungen ist zu überprüfen ob der verfügbare Betrag ausreicht, das entsprechende Objekt fertig zu stellen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon