Zitierfähige Version
Ausbau
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausbau schließt alle Leistungen ein, die nach dem Rohbau zu einem schlüsselfertigen Zustand eines Gebäudes führen. Unterschieden wird hier vielfach nach dem technischen Ausbau und dem allgemeinen Ausbau.
Ausbau ist auch die Schaffung von Wohnraum durch bauliche Veränderungen in oder an einem bestehenden Gebäude ohne wesentliche Eingriffe in den Bestand oder die Konstruktion. Vorsicht, da möglicherweise hierzu auch eine Baugenehmigung erforderlich sein könnte. Häufigste Form: Ausbau des Dachgeschosses.
Ausbau kann jedoch auch die Umwandlung und die Änderung von bestimmten Räumen innerhalb eines Hauses bedeuten. Auch die Umwandlung von Wohnraum in nicht mehr für Wohnzwecke dienende Räume fällt unter Ausbau.
Wurde mit dem Ausbau neuer Wohnraum geschaffen, so konnte bis zum 31.12.2003 für die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Falle der Eigennutzung die Eigenheimzulage beansprucht werden. Auch die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage für einen Ausbau wurde als Objektverbrauch gezählt.
Wird durch den Ausbau ein selbständiger Gebäudeteil geschaffen, sind die Herstellungskosten gesondert abzuschreiben. Ein selbständiger Gebäudeteil liegt dann vor, wenn der Ausbau zu anderen Zwecken genutzt wird als das übrige Gebäude.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon