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Normalherstellungskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    NHK 2000, §§ 21 – 25 WertV; zur Wertermittlung eines Gebäudes über das Sachwertverfahren wurde früher auf die Normalherstellungskosten von 1913 zurückgegriffen. Gemäß den Wertermittlungs-Richtlinien des Bundes und dem Runderlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 1.12.2001 (BS 12 – 630504 – 30/1) sind aktuell die NHK 2000 zur Anwendung zu bringen. Hierbei handelt es sich um durchschnittliche, auf eine Raum- oder Flächeneinheit bezogene Herstellungskosten für Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen. Es sind Bundesmittelwerte nach dem Preisstand von 2000 einschließlich Mehrwertsteuer.

    Die Bezugsgrößen für die NHK 2000 sind Bruttogrundfläche (BGF) oder Bruttorauminhalt (BRI) jeweils nach der DIN 277 (1987). Die Normalherstellungskosten werden als Grundflächenpreise in €/m2 und nachrichtlich als Raummeterpreise angegeben. Die einzelnen Normalherstellungskosten sind in Gebäudetypenblätter, differenziert nach Bauarten, Gebäudejahresklassen und Ausstattungsstandards aufgeführt. Die Baunebenkosten sind auf jedem Gebäudetypenblatt angegeben. Abweichungen vom Bundesdurchschnitt und aufgrund regionaler Einflüsse oder Ortsgrößen können durch Korrekturfaktoren für Länder, Ortsgrößen, Grundrissart, Wohnungsgröße und Haustyp angepasst werden. Die ermittelten Normalherstellungskosten können unmittelbar Anwendung finden. Wegen örtlicher Gegebenheiten können möglicherweise noch Marktanpassungen erforderlich werden.

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