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Revision von Bestandsmieten vom 22.03.2011 - 15:19
Bestandsmieten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Mietentwicklung wird grundsätzlich zwar vom Markt gesteuert, durch gesetzliche Vorgaben jedoch staatlich reguliert. Dazu dienen insbesondere die qualifizierten Mietspiegel, die allerdings fast ausschließlich die sog. Bestandsmieten erfassen. Dadurch ist die Mietentwicklung relativ transparent.
Vgl. auch Wiedervermietungsmieten.
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