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Bestandsmiete
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Wohnungsmieten von bereits existierenden Mietverträgen. Die Bestandsmiete entspricht der Nettokaltmiete. Betriebs- und Heizkosten sind nicht enthalten. Die Mietentwicklung wird grundsätzlich zwar vom Markt gesteuert, durch gesetzliche Vorgaben jedoch staatlich reguliert. Dazu dienen insbesondere die qualifizierten Mietspiegel, die neben den Bestandsmieten auch die Wiedervermietungsmieten erfassen. Dadurch ist die Mietentwicklung relativ transparent.
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