Direkt zum Inhalt

Beurkundung außerhalb der Praxis

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gemäß Entscheidung des BVerfG dürfen Notare auch außerhalb ihrer Praxisräume Beurkundungen vornehmen wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen, z.B. Testamentseinrichtung in einem Krankenhaus. Nach Ansicht des Gerichts ist aus der Bundesnotarordnung kein Verbot ersichtlich.

    Verbrauchern ist allerdings zur Vorsicht geraten, wenn z.B. Beurkundungen zum Kauf von vermieteten Eigentumswohnungen nicht in den Räumen des Notars und möglicherweise auch zu geschäftsunüblichen Zeiten vorgenommen werden sollen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com