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doppelt qualifizierte Mehrheit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft können auch nach den veränderten Regeln des WEG Baumaßnahmen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten, nur mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen. Diese Mehrheit ist auch erforderlich, wenn die Kosten einer Baumaßnahme anders als nach Miteigentumsanteilen verteilt werden.
Sonstige Baumaßnahmen können mit der einfachen Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden oder vertretenen Stimmen beschlossen werden. Bezahlen müssen nur diejenigen Wohnungseigentümer, die für sie gestimmt haben. Über die energetische Modernisierung des Gemeinschaftseigentums kann ebenfalls mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Führt die Modernisierung zu Kosteneinsparungen, müssen jedoch alle Wohnungseigentümer ihren Kostenanteil zahlen.
Doppelt qualifiziert heißt:
- Drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer müssen zustimmen. Jeder hat nur eine Stimme, egal wie viel Wohnungen er besitzt.
- Die zustimmenden Eigentümer müssen zusammen über mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile verfügen. Eigentümer mehrerer Wohnungen sind also nicht benachteiligt.
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