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Revision von kalte Betriebskosten vom 04.05.2011 - 13:18
kalte Betriebskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nachstehend sind die wichtigsten, sogenannten kalten Betriebskosten aufgeführt, die auf den Mieter umgelegt werden können:
Grundsteuern und andere öffentliche Lasten |
Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser |
Straßenreinigung |
Müllentsorgung |
Hauswartdienste |
Hausreinigung |
Allgemeinstrom |
Versicherungen |
Kabel, Antenne |
Aufzug |
Sonstige Betriebskosten |
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