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Mietnomaden
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Personen, die vorsätzlich Mietverhältnisse begründen mit der Absicht, keine Miete zu zahlen und teilweise die Räume verwüstet hinterlassen. Diese Mieter werden auch als Einmietbetrüger bezeichnet.
Einmietbetrüger haben von vorn herein nicht die Absicht, mehr als eine Miete und eine Teilkaution zu zahlen. Dabei nutzen sie die sehr mieterfreundliche Gesetzgebung aus und taktieren anschließend unter genauer Kenntnis des langfristigen Verfahrensablaufs, sodass es bis zu zwei Jahre dauern kann, bis der Vermieter seine Wohnung zurückerhält.
Aus Vermietersicht ist das beste Mittel gegen Einmietbetrug, sich vor Mietvertragsabschluss so genau wie möglich über den Mietinteressenten zu erkundigen. Dazu gehört neben der Prüfung der nachhaltigen Einkommensverhältnisse und einer aktuellen SCHUFA-Auskunft ggf. auch die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters. Diese Bescheinigung kann ein Mieter von seinem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen und gehört zu den Nebenpflichten aus einem abgeschlossenen Vertragsverhältnis. Der Mieter muss dabei ggf. hinnehmen, dass hierin auch unangenehme Tatsachen wie ausstehende Prozesskosten erwähnt werden (Amtsgericht Hohenschönhausen Az.: 16 C 239/05).
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