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Niedrigenergiehaus
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Durch die Energieeinsparverordnung 2002 ist das Niedrigenergiehaus zum Standard erhoben worden. Das bedeutete, das nach Inkrafttreten der Verordnung Neubauobjekte sowohl die Standards des Energieverbrauchs nach der Heizanlagenverordnung von 1994, als auch der EnEV2002 unterschreiten mussten. Dabei wurde ein Wärmebedarfswert von 20 kWh/m als Grenzwert angesehen. Derartige Werte konnten nur in Neubauten erreicht werden, durch nachträgliche Wärmedämmungsmaßnahmen waren die Grenzwerte nicht zu erzielen.
Durch die EnEV 2009 sind die Grenzwerte nochmals deutlich angehoben worden, jetzt ist das sog. Passivhaus der aktuelle Standard.
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