Niedrigenergiehaus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch die Energieeinsparverordnung 2002 ist das Niedrigenergiehaus zum Standard erhoben worden. Das bedeutete, das nach Inkrafttreten der Verordnung Neubauobjekte sowohl die Standards des Energieverbrauchs nach der Heizanlagenverordnung von 1994, als auch der EnEV2002 unterschreiten mussten. Dabei wurde ein Wärmebedarfswert von 20 kWh/m2 als Grenzwert angesehen. Derartige Werte konnten nur in Neubauten erreicht werden, durch nachträgliche Wärmedämmungsmaßnahmen waren die Grenzwerte nicht zu erzielen.
Durch die EnEV 2009 sind die Grenzwerte nochmals deutlich angehoben worden, inzwischen ist das sog. Passivhaus der aktuelle Standard.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Niedrigenergiehaus
ausgehend
eingehend
Niedrigenergiehaus
ausgehend