Niedrigenergiehaus
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch die Energieeinsparverordnung 2002 ist das Niedrigenergiehaus zum Standard erhoben worden. Das bedeutete, das nach Inkrafttreten der Verordnung Neubauobjekte sowohl die Standards des Energieverbrauchs nach der Heizanlagenverordnung von 1994, als auch der EnEV2002 unterschreiten mussten. Dabei wurde ein Wärmebedarfswert von 20 kWh/m2 als Grenzwert angesehen. Derartige Werte konnten nur in Neubauten erreicht werden, durch nachträgliche Wärmedämmungsmaßnahmen waren die Grenzwerte nicht zu erzielen.
Durch die EnEV 2009 sind die Grenzwerte nochmals deutlich angehoben worden, inzwischen ist das sog. Passivhaus der aktuelle Standard.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Niedrigenergiehaus
ausgehend
eingehend
Niedrigenergiehaus
ausgehend