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- Revision von Risikocheck einer Baufinanzierung vom 22.01.2016 - 14:18
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Risikocheck einer Baufinanzierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Auch der Kreditnehmer sollte bei Abschluss einer Baufinanzierung seine Risikolage insgesamt einer genauen Prüfung unterziehen. Dabei geht es zunächst um die Zinskonditionen und um die Zinsbindungsfrist. Es versteht sich von selbst, dass bei einem variablen Zins die Zinsentwicklung verfolgt werden muss, um (negative) Trends zu erkennen und ggf. sofort gegen zu steuern. Wurde der Zins für eine bestimmte Zeit fest geschrieben, so muss schon vor Ablauf der Zinsbindung geklärt sein, ob prolongiert werden kann und soll, oder eine Verlagerung des Kredits auf einen anderen Kreditgeber erforderlich wird. Jeder Kreditnehmer sollte sich dazu ein Limit für die Kreditlaufzeit setzen. Gerade in Niedrigzinsphasen ist es durchaus richtig, lange Zinsbindungen einzugehen, aber es ist fast genauso wichtig, diese „Zinsersparnis“ (gegenüber den Durchschnittszinsen) größtenteils in die Erhöhung der Tilgungsanteile einfließen zu lassen. Ein Blick auf die Tilgungsdauer zeigt, dass bei Zinsen um 4 Prozent und bei einer Tilgung von 1 Prozent Kreditlaufzeiten von mehr als 40 Jahren heraus kommen. Damit erhöht sich natürlich auch das Risiko von Zinserhöhungen während dieser kaum vorhersehbaren Zeit.
Auch die Eigenheimzulage darf/ durfte zu keinem Zeitpunkt als vorübergehende Einkommensquelle angesehen werden und wurde am effektivsten genutzt, wenn sie entweder direkt in die Finanzierung mit eingebunden oder als Sondertilgung verwendet wurde. Dann bestand auch nicht die Gefahr, dass nach Ablauf des Förderzeitraumes Risiken aus der Ratenhöhe (und dem zur Verfügung stehenden Einkommen) entstehen konnten.
Ist die Tilgung (durch einen Tilgungsersatz) ausgesetzt, muss natürlich insbesondere die steuerliche Situation, die normalerweise Anlass für die Tilgungsaussetzung war, beobachtet werden, um auf Änderungen ebenfalls sofort reagieren zu können. Zum Risikocheck gehört auch die genaue Kenntnis der vereinbarten Sicherheiten, des vereinbarten (engen) Sicherungszwecks und der daraus möglicherweise entstehenden Folgen für alle Kreditnehmer.
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