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Wohngeldvereinfachung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Eine tiefgreifende Reform des Wohngeldes ist zum 1.1.2005 im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Seitdem erhalten nur noch Haushalte, die keine Transferleistungen mit Berücksichtigung der Unterkunftskosten beziehen, Wohngeld. Die Wohngeldausgaben sind daher nur reformbedingt erheblich gesunken.
Mit der Wohngeldreform von 2020 wird das Wohngeld zum 1.1.2022 erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung erhöht. Damit behält das Einkommen nach Abzug der Wohnkostenbelastung dieselbe Kaufkraft wie bisher. Künftig wird das Wohngeld alle 2 Jahre angepasst. (Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes). Damit müssen weniger Menschen zu ALG II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
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