Zitierfähige Version
- Revision von Wohngeldvereinfachung vom 19.03.2024 - 17:20
- Revision von Wohngeldvereinfachung vom 08.03.2023 - 18:49
- Revision von Wohngeldvereinfachung vom 07.02.2022 - 16:54
- Revision von Wohngeldvereinfachung vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Wohngeldvereinfachung vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Wohngeldvereinfachung vom 03.05.2011 - 16:32
Wohngeldvereinfachung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Eine tiefgreifende Reform des Wohngeldes ist zum 1.1.2005 im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Seitdem erhielten nur noch Haushalte, die keine Transferleistungen mit Berücksichtigung der Unterkunftskosten bezogen, Wohngeld. Die Wohngeldausgaben sind dadurch nur reformbedingt erheblich gesunken.
Mit der Wohngeldreform von 2020 wurde das Wohngeld zum 1.1.2022 erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Damit sollte das Einkommen nach Abzug der Wohnkostenbelastung dieselbe Kaufkraft wie vorher behalten. Außerdem wurde eine Wohngeldanpassung alle 2 Jahre erfolgen (Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes).
Zum 1. Januar 2023 kommt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Damit können rund zwei Millionen Haushalte (bisher 600.000 Haushalte) "Wohngeld Plus" bekommen. Diese gravierende Änderung ist Teil des Entlastungspakets zur Verringerung der Energiekosten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon