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- Revision von Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern vom 07.02.2022 - 16:55
- Revision von Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern vom 15.11.2012 - 13:48
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Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern
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§ 3 Nr. 39 EStG; der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen ist seit dem 1.4.2009 auf 360 Euro jährlich festgelegt worden. Als weitere Form der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers sind Mitarbeiterbeteiligungsfonds eingeführt worden (vormals 135 Euro nach § 19 a EStG). Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.
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