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Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    § 19 a EStG; Vorteile aus unentgeltlichen oder verbilligten Sachbezügen in Form von Kapitalbeteiligungen (z.B. Mitarbeiteraktien) oder Darlehensforderungen sind bis zu einem Höchstbetrag von 135 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, sofern sie nicht höher als der halbe Wert der Beteiligung sind und sie im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses überlassen werden.

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