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- Revision von Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern vom 07.02.2022 - 16:55
- Revision von Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern vom 15.11.2012 - 13:48
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Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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§ 19 a EStG; Vorteile aus unentgeltlichen oder verbilligten Sachbezügen in Form von Kapitalbeteiligungen (z.B. Mitarbeiteraktien) oder Darlehensforderungen sind bis zu einem Höchstbetrag von 135 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, sofern sie nicht höher als der halbe Wert der Beteiligung sind und sie im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses überlassen werden.
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