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Zulassungsbescheinigung Teil II
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Bescheinigung über die Beschaffenheit eines bestimmten Kraftfahrzeuges (Kfz) oder Anhängers und die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Kein Nachweis über das Eigentum. Wurde früher als Fahrzeugbrief bezeichnet
Bei Verlust wird auf bes. Antrag von der Zulassungsstelle ein Ersatzbescheinigung ausgestellt, ggf. nach Aufgebotsverfahren (§ 12 Fahrzeugzulassungs-Verordnung).
Anders: Zulassungsbescheinigung Teil I.
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