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Blaue Karte EU
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1. Allgemein: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1.6.2012 (BGBl.I S. 1224) wird das Ziel verfolgt, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen und damit die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern. Dem dient die sog. Blaue Karte EU als neuer Aufenthaltstitel im Aufenthaltsgesetz für Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau und einem bestimmten Mindestgehalt.
2. Voraussetzungen: Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um eine bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung für die Erteilung ist
(1) ein deutscher oder anerkannter ausländischer oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss,
(2) grundsätzlich der Nachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts von 46.400 Euro mit der Maßgabe, dass bei Erteilung einer Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie an Ärzte und IT-Fachkräfte eine Gehaltsgrenze von 36.192 Euro ausreicht und
(4) die Befristung der Aufenthaltserlaubnis auf höchstens vier Jahre bei erstmaliger Erteilung mit der Maßgabe, das bei kürzerem als vierjährigem Arbeitsvertrag die Erteilung des Aufenthaltstitels auf die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate befristet wird.
3. Perspektiven: Dem Inhaber einer Blaue Karte EU ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er
(1) seine Beschäftigung als Hochqualifizierter über 33 Monate ausgeübt hat,
(2) in diesem Zeitraum Pflichtbeiträge oder andere Belege für Aufwendungen auf einen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die denen aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, nachweisen kann,
(3) die übrigen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allg. notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Bei guten Sprachkenntnissen wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt.
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