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Revision von Ordnungsaxiom vom 19.09.2013 - 15:34
Ordnungsaxiom
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundlegende Annahme über das Verhalten eines Entscheiders, der gemäß dieser stets in der Lage ist, zwei Ergebnisse oder Alternativen A und B miteinander zu vergleichen und anzugeben, ob er A vorzieht, B vorzieht, oder indifferent zwischen A und B ist. Siehe auch Transitivitätsaxiom.
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