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Revision von Importschutzklausel vom 12.09.2013 - 11:19

Importschutzklausel

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    eine Schutzversicherung für den Fall, dass der Exporteur eine erforderliche Transportversicherung zugunsten des Importeurs nicht im benötigten Deckungsumfang oder nicht zuverlässig abgeschlossen hat. Bedeutung erlangt eine Importschutzklausel bei jenen Incoterm-Klauseln (Incoterms), wie z.B. den Klauseln CIP oder CIF, bei denen der Exporteur eine Transportversicherung zugunsten des Importeurs abschließen muss.

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