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verschärfte Beratungspflichten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind Kreditinstitute verpflichtet, die durchgeführten Bonitätsprüfungen und den Verlauf des Beratungsgespräches vor der Kreditaufnahme mithilfe von Protokollen nachzuweisen. Diese Protokolle sind zusammen mit den unterbreiteten Finanzierungsvorschlägen an den potenziellen Kreditnehmer auf einem „dauerhaften Datenträger“ zu überreichen. Zu diesen vorvertraglichen Informationspflichten des Kreditgebers gehört auch die Aushändigung des ESIS-Merkblatts „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ bereits nach dem Beratungsgespräch zusammen mit den ausführlichen Produktinformationen.
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