Psychische Gefährdungsbeurteilung
1. Begriff: Das ArbSchG verpflichtet seit 01.01.2014 alle deutschen Unternehmen explizit, auch die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren, sowie entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen (§3, §5 ArbSchG). Folglich wird...
mehr >