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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rückgabe der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Entfernung des Dienststempels auf dem Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde (vgl. § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3.2.2011 [BGBl. I 139] m.spät.Änd.); beendet oder unterbricht die Steuerpflicht (§ 5 KraftStG).

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