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- Revision von Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft vom 24.03.2010 - 11:57
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Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Absatzfonds; öffentlich-rechtliche Anstalt; Sitz in Bonn. Ihm obliegt nach dem Absatzfondsgesetz i.d.F. vom 21.6.1993 (BGBl I 998) m.spät.Änd. die Aufgabe, den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland zentral zu fördern. Finanzierung durch Beiträge der genannten Wirtschaftszweige. Bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP).
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