Centrale Marketinggesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sitz in Bonn, zentrale Einrichtung der Wirtschaft zur Förderung des Absatzes und der Verwertung von Erzeugnissen der dt. Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland. Die Definition und Durchführung der Aufgaben war durch Richtlinien des Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft geregelt, der auch die erforderlichen Mittel bereitstellte. Ein Hauptkritikpunkt an der CMA war die Verwendung der Fondgelder für unwirksame Werbemaßnahmen.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3.2.2009 wurde das Absatzförderungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2009 wurde die CMA aufgelöst.
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