Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spitzenverband der Landes-Bauernverbände; gegründet 1948; Sitz in Berlin.
Aufgaben: Wahrnehmung und Förderung der agrar-, wirtschafts-, rechts-, steuer-, sozial-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Interessen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen.
Veröffentlichung des „Situationsberichts zur Lage der Landwirtschaft“, um die wirtschaftliche Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft darzustellen.
Mitgliedschaft im Weltbauernverband (WFO - World Farmers' Organisation) und im Ausschuss der landwirtschaftlichen berufsständischen EU-Organisationen (COPA).
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
Agrarmarktordnungen
Agrarpolitik
Agrarpreispolitik
Agrarreform
Agrarstrukturpolitik
Agrarumweltpolitik
Agrarwissenschaften
Agrarüberschüsse
Centrale Marketinggesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA)
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Einkommensdisparität
Flächenstilllegungen
Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaft
Landwirtschaftskammer
Multifunktionalität der Landwirtschaft
Prämie
internationale Agrarpolitik