Flächenstilllegungen
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Seit 1988 gibt es in der Agrarpolitik der EU das Instrument der Flächenstilllegungen. Nach Maßgabe der Agrarreform von 1992 mussten Landwirte einen Teil der Fläche von Getreide, Eiweiß- und Ölfrüchten stilllegen, um flächenbezogene Ausgleichszahlungen zu erhalten (obligatorische Flächenstilllegung). Nach der Garantiemengenregelung auf dem Milchmarkt wurden Flächenstilllegungen als die Einführung eines weiteren planwirtschaftlichen Instruments in die Agrarpolitik der EU kritisiert.
Begründung: Flächenstilllegungen wurden v.a. deshalb eingeführt, um die Agrarüberschüsse und die hohen Budgetbelastungen der protektionistischen Agrarpreispolitik zu senken, ohne diese grundsätzlich abschaffen zu müssen. Flächenstilllegungen können wegen ihrer der „klassischen” Agrarstrukturpolitik entgegengesetzten Wirkung auch als eine Art „negative” Agrarstrukturpolitik bezeichnet werden.
In der Agrarreform von 2003 wurden Verpflichtungen zur Flächenstilllegung in handelbare Prämienrechte für Flächenstilllegungen umgewandelt, wodurch die negativen Allokationswirkungen der Flächenstilllegungen z.T. aufgehoben werden. Im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks 2008 wurde sie schließlich zum Jahr 2009 abgeschafft
Seit 1992 kann die obligatorische Flächenstilllegung jährlich durch die EU-Organe festgelegt werden. Insbes. kann die obligatorische Flächenstilllegung bei Nahrungsmittelknappheit ausgesetzt werden. Aufgrund der Preissteigerung auf den Nahrungsmittelmärkten wurde daher der Stillegungssatz ab Herbst 2007 auf 0 Prozent gesenkt. Zum Jahr 2009 wurde die Flächenstillegung abgeschafft.