Garantiemengenregelung
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Für den Milchmarkt in der EU galt seit 1984 eine Garantiemengenregelung, nach der der im Rahmen der bestehenden Agrarmarktordnung abgesicherte Preis für den Produzenten auf eine Höchstmenge begrenzt wurde. Praktisch betand auf dem Milchmarkt ein Quotensystem, das allerdings im Jahr 2015 ausgelaufen ist.
Beurteilung: Die Garantiemengenregelung wird v.a. ordnungspolitisch kritisiert, weil es sich grundlegend um die Einführung eines planwirtschaftlichen Instruments in die Agrarpolitik der EU handelt. Die Garantiemengenregelung wurde v.a. deshalb eingeführt, um die hohen Budgetbelastungen der protektionistischen Agrarpreispolitik zu senken, ohne diese abschaffen zu müssen. In der Tendenz hemmt die Garantiemengenregelung den Strukturwandel, anstatt ihn zu fördern, und kann wegen ihrer der „klassischen” Agrarstrukturpolitik entgegengesetzten Wirkung deshalb als eine Art negative Agrarstrukturpolitik bezeichnet werden.
Zum 1. April 2015 ist die Garantiemengenregelung für Milch ausgelaufen.