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Revision von absolutes Recht vom 27.08.2009 - 09:09
absolutes Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Gegensatz zu den Forderungsrechten (relative Rechte) nicht nur gegenüber dem Schuldner, sondern gegen jedermann wirkendes Recht; z.B. Urheberrechte, Sachenrechte, nicht aber der Besitz. Es unterliegt deshalb grundsätzlich nicht der Verjährung.
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