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Abwrackprämie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: umgangssprachlicher Ausdruck für Umweltprämie. Die Abwrackprämie ist im ursprünglichen Sinne eine staatliche Prämie die im Rahmen des Konjunkturpakets II am 14.1.2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

    2. Sinn der Abwrackprämie ist die Abschwächung des Einbruchs der Konjunktur der Automobilwirtschaft, der durch die Subprime-Krise hervorgerufen
    wurde. Desweiteren soll die Umweltbelastung durch schadstoffärmere Neufahrzeuge gesenkt werden.

    3. Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind private Besitzer eines mind. neun Jahre alten Pkws, dieser muss mind. ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen sein. Für den Kauf eines Neuwagens bzw. eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens kann die Abwrackprämie beantragt werden, bis zum 31.12.2009 ist dies möglich. Die Verschrottung des Altfahrzeuges ist
    nachzuweisen.

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