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Abwrackprämie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: umgangssprachlicher Ausdruck für Umweltprämie. Die Abwrackprämie war ursprünglich eine staatliche Prämie für den Kauf eines Neuwagens bei gleichzeitiger Verschrottung des Altwagens, die im Rahmen des Konjunkturpakets II am 14.1.2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

    2. Sinn der Abwrackprämie war die Abschwächung des dramatischen Einbruchs der Konjunktur der Automobilwirtschaft, der durch die Finanz-und Wirtschaftskrise von 2008 und 2009 hervorgerufen
    wurde. Die Prämie wurde zeitlich und vom Finanzvolumen her begrenzt, um Druck auf potenzielle Käufer auszuüben, möglichst rasch einen Neuwagen zu erwerben. Desweiteren sollte die Umweltbelastung durch schadstoffärmere Neufahrzeuge gesenkt werden.

    3. Voraussetzungen: Antragsberechtigt waren private Besitzer eines mind. neun Jahre alten Pkws, dieser musste mind. ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen sein. Für den Kauf eines Neuwagens bzw. eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens konnte die Abwrackprämie beantragt werden.  Die Verschrottung des Altfahrzeuges musste nachgewiesen werden.

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