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ADL-Punktesystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Abk. für „Activities of Daily Living” („Tätigkeiten des täglichen Lebens“).

    2. Merkmale: Bei Anwendung des ADL-Punktesystems wird zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine ärztliche Untersuchung vorgenommen und festgestellt, inwiefern die pflegebedürftige Person bestimmte Grundfertigkeiten eigenständig ausführen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel Zeit die aufgrund der Pflegebedürftigkeit erforderlichen Hilfestellungen bei der Ausführung von „Tätigkeiten des täglichen Lebens“ in Anspruch nehmen. Entscheidend ist allein der körperliche Zustand der pflegebedürftigen Person. Kranken- oder Lebensversicherer, die das ADL-Punktesystem anwenden, staffeln die Leistungen in ihren Produkten nach der Anzahl der erreichten ADL-Punkte, wobei je ein Punkt für eine nicht selbstständig ausführbare Grundfertigkeit vergeben wird. Zumeist wird in Deutschland mit einem 6-Punktesystem gearbeitet.

    3. ADL-Punktesystem in den Musterbedingungen des GDV: a) An- und Auskleiden, b) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, c) Waschen, d) Fortbewegen im Zimmer, e) Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, f) Verrichten der Notdurft.

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