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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hersteller binden Händler in der Weise, dass sie die Vertragsware im Namen und auf Rechnung des Herstellers vertreiben, also Handelsvertreter werden. Der Hersteller kann seine Absatzkonzeption im Absatzkanal durchsetzen, bes. die Preise kontrollieren.

    Vgl. auch Depot-System, Rack Jobber, Regalmiete.

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