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Aktienrendite

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Rendite einer Aktienanlage zwischen zwei Zeitpunkten ergibt sich aus der Kursentwicklung und einer zwischenzeitlich evtl. gezahlten Dividende. Wurde die Aktie zum Preis P0 erworben, eine Dividende D1 bezahlt und die Aktie zu P1 verkauft, so beträgt die Aktienrendite: (P1 + D1) / P0. Davon fließt dem Aktionär nur die Dividende unmittelbar zu; die Rendite aus einer Kurssteigerung wird erst beim Verkauf der Aktie realisiert.

    2. Begriffsabgrenzung: Die Aktienrendite darf nicht mit der Dividendenrendite verwechselt werden, die als Verhältnis aus letztgezahlter (oder angekündigter) Dividende und Börsenkurs (aktuell oder durchschnittlich z.B. während eines Jahres) berechnet wird.

    3. Wie bei jeder Geldanlage ist zudem die Brutto- von der Nettorendite zu unterscheiden. Die Nettorendite ergibt sich aus der Bruttorendite abzgl. evtl. zu zahlender Steuern.

    4. Aktienrenditen des Deutschen Aktienindex (DAX): Gemessen an ihren kurzfristigen Kursschwankungen ist die Aktienanlage mit hohen Risiken behaftet, die sich allerdings bei einem ausreichend langfristigen Anlagehorizont weitgehend ausggleichen. Das Deutsche Aktieninstitut e.V. hat dies in seinem halbjährlich aktualisierten DAI-Renditedreieck für den DAX, der bis 1948 zurückgerechnet wurde, dargestellt. Für unterschiedliche Anlagezeiträume kann daran abgelesen werden, welche durchschnittliche jährliche Rendite ein Anleger mit den DAX-Aktien hätte erzielen können. Stichtag für den An- und Verkauf ist jeweils der 31. Dezember eines Jahres. Während bei einjähriger Anlagedauer die Werte zwischen 152 Prozent Rendite im besten Jahr und einem Verlust von 43,9 Prozent im bisher schlechtesten lagen, stellt das schlechteste Ergebnis aller bspw. fünfundzwanzigjährigen Anlagezeiträume 4,8 Prozent jährlich (1959 bis 1984), das beste 13,5 (1974 bis 1999) dar. Bei Anlagehorizonten von 30 Jahren schwankten die Renditen zwischen 5,6 Prozent (1960 bis 1995) und 9,7 Prozent (1985 bis 2000). In der Vergangenheit haben sich bei ausreichend langer Haltefrist die Anlageergebnisse der Aktie stabilisiert.

    Vgl. auch Kurs-Gewinn-Verhältnis.

    Für Anleihen: Effektivzins.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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