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Revision von Aktiv-Antizipation vom 14.02.2018 - 17:41
Aktiv-Antizipation
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aktive Abgrenzung, Einnahmen nach dem Bilanzstichtag, die dem alten Jahr zuzurechnen sind. Sie werden nicht als Rechnungsabgrenzungsposten, sondern als sonstige Forderungen ausgewiesen.
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