sonstige Forderungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bilanzposten auf der Aktivseite gemäß § 266 HGB. Sammelposten für alle am Bilanzstichtag feststehenden Forderungen, die nicht mit Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen und keine Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind.
Beispiele: Forderungen an das Finanzamt wegen Steuerguthaben, Vorschusszahlungen an Belegschaftsmitglieder, außerdem der Teil der Erträge des Geschäftsjahres, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden (antizipative Posten; Abgrenzung).
Einordnung in der Bilanz gemäß § 266 HGB: Aktiva B II. 4. „Sonstige Vermögensgegenstände“.
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