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Aktivierungswahlrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Gegensatz zur grundsätzlich bestehenden Aktivierungspflicht das Wahlrecht, bestimmte Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten oder Abgrenzungsposten zu aktivieren.

    Aktivierungswahlrecht im Handelsrecht: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. aktivierte Entwicklungskosten), DisagioAbgrenzungsposten für aktive latente Steuern. Die unterlassene Aktivierung bewirkt eine Ergebnisminderung im laufenden Geschäftsjahr.

    Aktivierungswahlrecht im Steuerrecht: Steuerlich besteht der Grundsatz, dass ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht stets zu einer Aktivierungspflicht führt; allerdings gilt dieser Grundsatz nur, wenn es um ein Aktivierungswahlrecht für Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) geht.

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