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Revision von Akzessorietät vom 27.08.2009 - 09:09
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Abhängigkeit eines Nebenrechts vom Bestand eines anderen zugrunde liegenden Hauptrechts, z.B. Abhängigkeit der Hypothek, des Pfandrechts und der Verpflichtung aus Bürgschaft von der zu sichernden Forderung.
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