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Revision von Allgemeinstellen vom 16.02.2018 - 15:35

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    meist auf öffentlichem Grund befindliche Anschlagflächen (Säulen/Tafeln), die gleichzeitig von mehreren Werbetreibenden benutzt werden können.

    Gegensatz: Ganzstellen.

    Vgl. auch Außenwerbung.

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