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altersgerechtes Bauen und Wohnen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Üblich ist heutzutage, eine Bauplanung und Bauausführung so zu gestalten, dass das Objekt weitgehend multifunktional verwendet werden kann. Es werden trotz der gegebenen demoskopischen Entwicklung verhältnismäßig immer noch viel zu wenige Einheiten gezielt auf die speziellen Wohnbedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Derartige Objekte müssen auf die mit fortschreitendem Alter der Zielgruppe einhergehenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit Rücksicht nehmen und spezielle Ausstattungen im Bereich der Küchen und im gesamten Sanitärbereich vorweisen. Hinzu kommen andere Vorschriften für Türen, Eingangsbereiche, Treppen, Aufzugsanlagen etc.

    Mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" unterstützt die KfW barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen mit einem Finanzierungsangebot bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, unabhängig von ihrem Alter. Die Förderung ist mit Wirkung vom 1.4.2016 auf einbruchssichernde Maßnahmen erweitert worden. Technische Mindestanforderungen sind zu beachten. Alternativ können Privatpersonen einen Investitionszuschuss beantragen. Es ist empfehlenswert, eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten (Grundpfandrechte) erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Kreditnehmer und Finanzierungsinstitut vereinbart. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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