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altersgerechtes Bauen und Wohnen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Üblich ist heutzutage, eine Bauplanung und Bauausführung so zu gestalten, dass das Objekt weitgehend multifunktional verwendet werden kann. Es werden trotz der gegebenen demoskopischen Entwicklung verhältnismäßig immer noch viel zu wenige Einheiten gezielt auf die speziellen Wohnbedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Derartige Objekte müssen auf die mit fortschreitendem Alter der Zielgruppe einhergehenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit Rücksicht nehmen und spezielle Ausstattungen im Bereich der Küchen und im gesamten Sanitärbereich vorweisen. Hinzu kommen andere Vorschriften für Türen, Eingangsbereiche, Treppen, Aufzugsanlagen, Barrierefreiheit, Einbruchsschutz etc.

    Mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW mit zinsgünstigen und langfristigen Krediten bauliche Maßnahme in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert, sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.
    Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und Privatpersonen wie z.B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter. Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen Einbruchsschutz sowie Barrierereduzierung. Förderfähig sind Investitionskosten mit einem Kreditbetrag von 50.000 € pro Wohneinheit, unabhängig von ihrem Alter. Technische Mindestanforderungen sind zu beachten. Alternativ können natürliche Personen auch eine Zuschussförderung "Einbruchsschutz Investitionszuschuss" und "Barrierereduzierung Investitionszuschuss" beantragen.

    Es ist empfehlenswert, eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten (Grundpfandrechte) erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Kreditnehmer und Finanzierungsinstitut vereinbart. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.

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