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Revision von amtlicher Handel vom 10.05.2008 - 14:22
amtlicher Handel
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Handel mit zur amtlichen Notierung zugelassenen Wertpapieren; Teilmarkt der Effektenbörse. Der amtliche Handel war besonders geprägt durch die allein durch Kursmakler vorgenommene Bildung von Börsenpreisen. Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz wurde 2002 der amtliche Handel ersetzt durch den amtlichen Markt.
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