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amtlicher Markt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Marktsegment des Kursmarktes der Effektenbörse, das bes. strengen Zulassungsbestimmungen unterliegt. Diese sind geregelt im BörsG, Abschn. 3 sowie in den Börsenordnungen der jeweiligen Börse. Wie im geregelten Markt wird der Börsenpreis durch Skontroführer oder im elektronischen Handel ermittelt.
Weitere Informationen unter www.deutsche-boerse.com.
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