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amtlicher Markt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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früher: Öffentliches Marktsegment des Kursmarktes der Effektenbörse, das bes. strengen Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsfolgepflichten unterlag. Die Unterscheidung zwischen amtlichem und geregeltem Markt hat das Börsengesetz seit 2007 infolge der Umsetzung der EU- Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) 2004/39/EG aufgegeben und durch den Begriff des regulierten Marktes ersetzt.
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