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amtlicher Markt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher: Öffentliches Marktsegment des Kursmarktes der Effektenbörse, das bes. strengen Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsfolgepflichten unterlag. Die Unterscheidung zwischen amtlichem und geregeltem Markt hat das Börsengesetz seit 2007 infolge der Umsetzung der EU- Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) 2004/39/EG aufgegeben und durch den Begriff des regulierten Marktes ersetzt.

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