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Amtspflicht
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Begriff u.a. der Abgabenordnung (AO) für die Pflicht des Finanzamtes, die steuerpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer wesentlich sind (Untersuchungsgrundsatz, § 88 AO). Das Finanzamt hat Angaben der Steuerpflichtigen auch zu deren Gunsten zu prüfen (§§ 88 II, 199 I AO). Bei Schädigung durch schuldhafte Verletzung der Amtspflicht Schadensersatz nach § 839 BGB und Art. 34 GG (Amtspflichtverletzung).
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