Amtspflichtverletzung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verletzung der einem Amtsträger obliegenden Amtspflichten. Die Amtspflichtverletzung hat nicht nur dienstrechtliche Folgen (ggf. Maßnahmen nach dem Disziplinarrecht), sondern auch haftungsrechtliche Bedeutung.
Vgl. auch Amtshaftung.
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