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Revision von angemessene Herstellungskosten vom 22.03.2011 - 15:16
angemessene Herstellungskosten
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Bei der Beleihungswertermittlung werden nicht die tatsächlichen Herstellungskosten sondern die angemessenen Herstellungskosten zugrunde gelegt, um Besonderheiten in der Bauausführung, die zu Kostenerhöhungen führen können, auszuschließen. Hierbei orientiert sich der Gutachter oder der Baufinanzierer an Vergleichswerten oder macht realistische Abschläge.
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