Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen vom 03.04.2023 - 17:16

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Definition: Was ist "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen"?

Amtlicher Vordruck der Finanzbehörden zur Einkommensteuererklärung für die Geltendmachung von Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Amtlicher Vordruck der Finanzbehörden zur Einkommensteuererklärung für die Geltendmachung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

    Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden) können jährlich Steuerermäßigungen von 20% der Aufwendungen. höchstens 1.200 € beantragt werden. Begünstigt sind die in den Rechnungen enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten incl. Mehrwertsteuer. Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden (§ 35a EStG). Auf Verlangen müssen die Aufwendungen dem Finanzamt durch Vorlage der Rechnungen und der Zahlungsbelege nachgewiesen werden.
    Auch Mieter und Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft können die Steuerermäßigung für die vom Vermieter oder Verwalter in Auftrag gegebenen Dienstleistungen beanspruchen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Nebenkosten- oder Jahresabrechnung, aus denen sich die entsprechenden haushaltsnahen Dienstleistungen ergeben.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com