Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
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Amtlicher Vordruck der Finanzbehörden zur Einkommensteuererklärung für die Geltendmachung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden) können jährlich Steuerermäßigungen von 20% der Aufwendungen. höchstens 1.200 € beantragt werden. Begünstigt sind die in den Rechnungen enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten incl. Mehrwertsteuer. Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden (§ 35a EStG). Auf Verlangen müssen die Aufwendungen dem Finanzamt durch Vorlage der Rechnungen und der Zahlungsbelege nachgewiesen werden.
Auch Mieter und Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft können die Steuerermäßigung für die vom Vermieter oder Verwalter in Auftrag gegebenen Dienstleistungen beanspruchen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Nebenkosten- oder Jahresabrechnung, aus denen sich die entsprechenden haushaltsnahen Dienstleistungen ergeben.